Mitgliedschaft bei der Gewiwo

In Zeiten steigender Mieten, Privatisierungen und der Verknappung von bezahlbarem Wohnraum steigt das Bedürfnis nach Sicherheit und Nachhaltigkeit.

Wir bieten attraktive Wohnungen in Wittenau, Tegel und Hermsdorf. Also im grünen Nordwesten Berlins!

Ihre Vorteile

Wohnen wie in den eigenen vier Wänden bei nur wenig Kapitaleinsatz für die Geschäftsanteile.

Als Genossenschaftsmitglied bekommen Sie statt eines Mietvertrags einen Dauernutzungsvertrag. Damit werden Sie über Ihre Geschäftsanteile indirekt Miteigentümer/in Ihrer Wohnung und besitzen ein Dauernutzungsrecht. So sind z. B. ein Eigenbedarf des Vermieters oder andere willkürliche Entscheidungen ausgeschlossen.

Bei uns gibt es keine Kaution oder Maklergebühren.

Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte, unabhängig von der Höhe ihrer Beteiligung bzw. Anzahl ihrer Genossenschaftsanteile.

Sie können sich als Mitglied in die Vertreterversammlung oder in den Aufsichtsrat wählen lassen und so die Entwicklung der Genossenschaft aktiv mitgestalten.

In unseren Sprechstunden haben Sie bei allen Fragen den direkten Kontakt zu den Mitarbeitenden und nach Terminvereinbarung auch mit dem Vorstand der Genossenschaft.

Neue Mitgliedschaft

Möchten Sie die vielen Vorteile des genossenschaftlichen Lebens und Wohnens genießen?

Derzeit nehmen wir keine neuen Mitglieder auf. Bitte schauen Sie gerne hier wieder vorbei, ob sich dieses geändert hat.

Dann werden Sie Mitglied bei der GEWIWO! Wie? Das ist ganz einfach.

Das Aufnahmeformular der GEWIWO eigenhändig unterschreiben. Bei Minderjährigen wird es vom Erziehungsberechtigten unterschrieben und bei uns in der Geschäftsstelle persönlich abgegeben.

Einmalig 50 Euro zahlen – das sogenannte Eintrittsgeld.

Mindestens einen Geschäftsanteil in Höhe von 500 Euro zeichnen.

Minderjährige Kinder, Ehegatten von Mitgliedern und eingetragene Lebenspartner zahlen nur das halbe Eintrittsgeld. Witwen bzw. Witwern von verstorbenen Mitgliedern wird das Eintrittsgeld erlassen.

Der eingezahlte Geschäftsanteil wird bei Beendigung der Mitgliedschaft zurückgezahlt.

Warum muss ich Mitglied der GEWIWO werden, um eine Wohnung zu bekommen?

Das gesamte Eigenkapital der Genossenschaft wird von ihren Mitgliedern erbracht.

Die Mitglieder sind in ihrer Gesamtheit auch die Eigentümer der Genossenschaft und somit indirekt auch die Eigentümer/innen der Wohnungen. Insbesondere aus diesem Grund ist die Mitgliedschaft unerlässlich für die Überlassung einer Wohnung.

Mitmachen. Mitreden. Mitbestimmen.

Vertreter­

Sie haben Fragen?

Gern beantworten wir Ihre Fragen rund um die Vertreter.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf – einfach per E-Mail oder per Telefon.

Genossenschaftliche Demokratie gestalten.

Die Vertreterversammlung ist unser höchstes Beschlussorgan, das „Parlament“ unserer Genossenschaft. Sie wird einmal im Jahr einberufen. Hier wird der Jahresabschluss vorgestellt, der Aufsichtsrat gewählt, der Vorstand entlastet und über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung der Genossenschaft informiert.

Als Vertreter können Sie hier die Interessen der Mitglieder vertreten, die sich auch sonst vertrauensvoll an Sie wenden können. Sie haben ein offenes Ohr für die Menschen, setzen sich für nachbarschaftliches Miteinander ein und haben gleichzeitig die ganze Genossenschaft im Blick.

Satzung

Mit Eintragung in die Mitgliederliste ist der Bewerber/die Bewerberin offiziell Mitglied der GEWIWO mit allen sich aus der Satzung ergebenden Rechten und Pflichten.

Sie möchten noch mehr über
die GEWIWO erfahren?

GEWIWO. Persönlich. Nah.